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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Ferienwohnungen und Festräume wie Ball-/Seminarsaal/Kaminzimmer/Terrasse/Balkon im Schloss Pütnitz


1) Buchungsbestätigung

Die Reservierung der Ferienwohnungen und anderer Räumlichkeiten auf Schloss Pütnitz ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe Punkt 2) . Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden und Gäste die AGB als verbindlich an.

2) Anzahlung

Die Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises (oder wie separat mit dem Vermieter vereinbart) mindestens aber Euro 50.- pro Wohnung oder Euro 100.- für den Saal sind innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise fällig. Bei Buchung innerhalb von 5 Tagen vor Mietbeginn ist der Betrag vor Ort vor Übergabe des Apartments in bar zu bezahlen.

3) An und Abreisetag

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnungen ausnahmsweise nicht pünktlich 16.00 Uhr bezogen werden können. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Mit Zustimmung des Vermieters kann der Zeitpunkt der Abreise verlegt werden. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, Bestecke usw. sind zu reinigen. Ferner muss die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Bitte denken Sie an die Rückgabe der Schlüssel, Sollte der Gast ohne die Rückgabe der Schlüssel abreisen, oder die Schlüssel verloren haben, wird neben den entstandenen Kosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro berechnet.

 

4) Mietobjekt – Ferienwohnung, Ball/Seminarsaal

Die Ferienwohnung bzw. der Ball/Seminarsaal wird (falls nicht anders vereinbart) mit vollständigem Inventar vermietet. Hierzu wird die Wohnung/ der Saal/ das Kamin-Hochzeitszimmer in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben.

Der Saal ist komplett ausgestattet (Geschirr, Bestecke, Tischwäsche). Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnungen, des Saales und des jeweiligen Inventars werden eventuelle Beanstandungen durch den Mieter nur innerhalb der ersten 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte /fehlende Gegenstände lt. den im Inhaltsverzeichniss angegebenen Preise ersetzt werden.
Das Inventar des Schlosses ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung bzw. Saal vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts-und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemässer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Eine Nutzung des Saales ist nur nach vorheriger Nutzungsvereinbarung kostenpflichtig möglich und auf 60 Personen begrenzt. Im Schloss Pütnitz ist kein Gaststättenbetrieb möglich, ein Cateringservice kann vermittelt werden, dies muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung unverbindlich vereinbart werden. Der Saal und das Kaminzimmer sind nach vereinbarter Nutzung besenrein zu übergeben. Es wird dringend darauf hingewiesen die Saalausstattung (Geschirr, Bestecke ...) nur in der Schlossküche (Erdgeschoß) zu reinigen.

Es wird ebenfalls dringend darauf hingewiesen, dass eine Reinigung des Besteckes und des Geschirrs des Saales in den Geschirrspülmaschinen der Wohnungen in eine Vermischung des Geschirrs resultiert und daher das Schlossmanagement dieses ausdrücklich untersagt. Falls dieses doch passieren sollte wird das Schlossmanagement eine Pauschale von 100 Euro berechnen um das Geschirr wieder den Wohnungen und dem Saal zuzuordnen. Ebenso ist es untersagt das Geschirr verschiedener Wohnungen zu vermischen. Falls dieses doch passieren sollte, wird die Kaution von 50 Euro pro Wohnung zurückgehalten. Es wird hier darauf hingewiesen, dass auf Schloss Pütnitz nicht nur die Wohnungen Nichtraucherwohnungen sind aber auch in allen anderen Räumen und öffentlichen Bereichen des Hauses striktes Rauchverbot herrscht. Ebenfalls dürfen Haustiere, unabhängig davon, ob eine solche Angabe erfolgt oder nicht, grundsätzlich nur auf Anfrage und nach vorheriger Zustimmung mitgebracht werden.

Sollten Wohnungen oder Bereiche des Hauses ohne Zustimmung mit Haustieren oder von Rauchern (Besucher eingeschlossen) genutzt werden , müssen wir uns vorbehalten, entsprechende Reinigungskosten (Vorhänge, Polster, Teppichböden etc.) gegenüber dem jeweiligen Mieter geltend zu machen.

Weiter weisen wir auf die Eigenheiten von historischen Bauwerken hin und die daraus notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen:
- kein offenes Feuer in den Wohnungen (auch keine Kerzen),
- keine Heizdecken,
- keine Bügeleisen,
- kein Feuerwerk auf dem Anwesen, es sei denn vorher von der Schlossverwaltung genehmigt.

Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dem Vermieter.

5) Besonderheiten – Schloss/ Gutshaus

Auf den besonderen Charakter des Hauses als historisches Bauwerk und Nutzung als Kulturgut der
Region wird hingewiesen. In diesem Zusammenhang kann es während des Aufenthaltes in der Nebensaison zu Veranstaltungen kommen (Hochzeiten, Familienfeiern, Firmenivents, Kulturveranstaltungen, Vereinspräsentationen ...), die im Bereich des Schloßsaales/ Kamin- Hochzeitszimmer zu Beeinträchtigungen der Ruhe führen können. In der Hauptsaison sind im Aussenbereich nur in Ausnahmefällen Veranstaltungen zu erwarten (z.B. die MV - “MittsommerRemise”/ Tag der offenen Schlösser) oder vereinzelt eine standesamtliche Hochzeit.

6) Mietobjekt – Außenbereiche

Zu den Ferienwohnungen gehören Bereiche der Außenanlagen, die für Feierlichkeiten im engen Kreis (ca. 8 Personen pro FeWo) vorgesehen sind. Zu diesen Außenanlagen zählt ein kleiner Grillplatz mit Sitzgelegenheit und Holzkohlegrill. Nur auf diesen dafür zugewiesenen Plätzen ist die Nutzungen der Außenanlage für Feierlichkeiten gestattet.

7) Reiserücktritt

Ein Rücktritt (Stornierung) muss grundsätzlich schriftlich an den Vermieter erfolgen. Entweder per Post oder per E-mail. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschliesslich das Eingangsdatum an die Adresse ” Schloss Pütnitz ” massgeblich (Posteingangsstempel )
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten
Reisepreises bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung oder der Saal nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Anspruch nach folgender Staffelung:

- Bis zum 55. Tag vor Reiseantritt 15 % des Mietpreises.
- Bis zum 35. Tag vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises.
- Ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 % des Mietpreises.

Bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des Mietpreises.
Darüber hinaus ist in jedem Fall eine Storno/ Bearbeitungsgebühr von 50 Euro zu zahlen. Die Rücktrittgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten wird empfohlen!

8) Haftung

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sach- und funktionsgerechte Bereitstellung des Mietobjektes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Weist die gemietete Wohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinaus geht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten. Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100 %.
Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber den Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.

9) Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Reservierungsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtstand der Sitz des Vermieters.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des Paragrafen 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtstand der Sitz des Vermieters. Schloss Pütnitz, Pütnitzer Str. 16, 18311 Ribnitz-Damgarten Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Nachwort
Mit diesen AGB und den klaren Regelungen möchten wir versuchen Missverständnissen zuvorkommen. Generell gilt aber : Ein offenes, direktes Gespräch regelt so gut wie alles.